Großes Kino – Dialoge XXXVI

3 08 2010

taz: Lange hat die Union für die Fußfessel geworben, jetzt ist ihr diese Maßnahme plötzlich zu lasch. Soll man die Täter doch lieber länger wegsperren?

Küppersbusch: Darf man aber nicht, ätsche. Sagt der Europäische Menschenrechtshof: “Nulla Poena sine lege”, klingt wie ein cooler Albumtitel für eine Gothicband und ist auch ein Urquell der Gerechtigkeit: “Keine Strafe ohne Gesetz”. Untherapierbare und gemeingefährliche Schwertsverbrecher dürfen nicht mehr – wie bisher üblich – “nachträglich sicherheitsverwahrt werden”. Denn das verstößt gegen das o. g. “Rückwirkungsverbot”. Heißt: die Behörden müssen Höchstgefährliche laufen lassen. Die sollen dann wenigstens, so der FDP-Plan, Fußfesseln tragen. Die Union besorgt, dass dies pathologische Kandidaten nicht am Wiederholungstätern hindern könne, und das ist eine humanere Formulierung für SPD-Schröders “Wegsperren, und zwar für immer”. Und dass ich den Gedanken durchaus verstehen kann, muss am Alter liegen. Z. B. dem meiner Tochter.

Wie geht’s uns, Herr Küppersbusch?

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